Hinweispflicht - Google-Produkte

Google: Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU

Wenn Google-Produkte genutzt werden, bei denen diese Richtlinie Anwendung findet, müssen Endnutzern in der Europäischen Union bestimmte Informationen offengelegt und Einwilligungen von ihnen eingeholt werden, sofern das Datenschutzrecht der Europäischen Union diese Offenlegungen und Einwilligungen erfordert.

In Bezug auf Endnutzer in der Europäischen Union:

  • Sie müssen wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen, damit jegliche Datenerfassung, -weitergabe und -nutzung klar offengelegt wird, die auf Websites, in Apps, E-Mails oder anderen Inhalten infolge Ihrer Verwendung von Google-Produkten erfolgt, und müssen eine entsprechende Einwilligung einholen.
  • Sie müssen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Endnutzer verständliche und umfassende Informationen zur Speicherung von und zum Zugriff auf Cookies und Daten auf dem Gerät des Endnutzers erhält und diesen Aktivitäten zustimmt, wenn derartige Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produkts erfolgen, für das diese Richtlinie gilt.

http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html

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